Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung, Wirksamkeit

Die netzmagnet GmbH, Eckdrift 12, 19061 Schwerin (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer grundsätzlich nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.

Der Auftragnehmer kann diese AGB innerhalb einer angemessenen Frist inhaltlich ändern, sofern ein sachlicher Grund hierfür gegeben ist, d. h. der Auftraggeber darf durch die Änderung nicht schlechter gestellt werden. Ein sachlicher Grund kann in der Änderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten liegen. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber in diesem Fall die geänderte Fassung der AGB schriftlich unter Setzung einer angemessenen Reaktionsfrist mit. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der Auftragnehmer weist den Kunden in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

2. Leistungen Auftragnehmer

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Webdesign, Programmierung, Pflege, Update von Webseiten, Domainregistrierung sowie Konzeption, Kreation und Umsetzung von Printprodukten.

Der Auftragnehmer ist, falls notwendig, zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind.

3. Angebot und Vertragsschluss

Falls nichts anderes schriftlich mitgeteilt wurde, hat ein vom Auftragnehmer abgegebenes Angebot eine Gültigkeit von vier Wochen ab Zusendung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung des Angebots, was auch dann gilt, wenn der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert hat.

Mit der Übermittlung eines weiteren Angebots verlieren die vorher unterbreiteten Angebote ihre Gültigkeit, sofern sie dasselbe Projekt betreffen und nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Ein Vertragsabschluss kommt entweder durch eine schriftliche Annahme (per E-Mail, Fax oder Brief) des Auftraggebers zustande oder durch Duldung des Beginns der Leistungserbringung, sofern dies dem Auftraggeber bekannt ist.

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zum bestehenden Vertragsverhältnis bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ausdrücklichen Bestätigung der Parteien.

4. Vergütung

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsinhalte unverändert bleiben.

Die im Angebot angegebenen Preise sind Nettobeträge. Somit enthalten sie keine gesetzlich geltende Mehrwertsteuer.

Grundsätzlich enthalten die angegebenen Preise auch keine Zusatzkosten bei Fremdleistungen wie z. B. Verpackungs- und Transportkosten, Andrucke, Mehrlieferungen externer Partner im Rahmen ihrer AGB, Datenfernversand, Datenabspeicherung auf Dateiträger, Zwischenproduktionen, Erstellen von Visualisierungen, Scans und/oder Bildkosten, es sei denn, solche Zusatzkosten wurden im Angebot ausdrücklich angegeben. Solch angefallenen Zusatzkosten werden dem Auftraggeber berechnet.

Für mit dem Auftraggeber abgesprochene Reisen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, werden dem Auftraggeber ebenfalls Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt, sofern nicht mit Vertragsschluss anderes vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anzahlungs- und Abschlagsrechnungen zu stellen.

Kommt der Auftraggeber mit einer Teilzahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer die Arbeiten so lange einstellen bzw. den Zugriff auf die betreffende Webseite sperren, bis der Eingang des offenen Betrages erfolgt ist.

Grundsätzlich ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, auch ohne Mahnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Sollte eine Pauschalvergütung vereinbart sein, kann der Auftragnehmer Mehrleistungen bzw. Zusatzkosten, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände erforderlich werden, zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

Bereits die Anfertigung von Entwürfen – auch bei subjektivem Nichtgefallen – ist kostenpflichtig (Entwurfshonorar), sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack/Vorstellungen des Auftraggebers ist dieser nicht verpflichtet, die Nutzungsrechte an der Gestaltung zu erwerben.

Kostenerhöhungen muss der Auftragnehmer nur anzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.

Der Auftragnehmer berechnet für Aufträge unter 100 Euro (netto) einen Mindestmengenzuschlag von 20 Euro (netto) zur Deckung der Abwicklungskosten.

Betreuungsverträge werden jeweils für ein Jahr geschlossen. Soweit nicht eine Vertragspartei den Vertrag vor Ablauf dieser Laufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Monatsende kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Weitere Verlängerungen sind uneingeschränkt möglich.

Jede Rechnung ist vom Auftraggeber ohne Abzug innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist auf das dort genannte Konto zu bezahlen.

5. Allgemeine Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Inhalte bzw. Leistungsteile, die für die Auftragsabwicklung notwendig sind, termingerecht sowie grundsätzlich in für den Auftragnehmer unkompliziert verwendbarer Form (insbesondere im Printbereich in druckfähiger und digitaler Form) zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung der Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videofrequenzen, Computerprogramme, Datenbankinhalte sowie der verwendeten Domain berechtigt zu sein und diese frei von Rechten Dritter sind.
Des Weiteren ist der Auftraggeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte verantwortlich.

Er versichert ebenfalls, dass die zur Erstellung des Werkes erbrachten Inhalte bzw. Leistungsteile weder strafrechtlich relevante, noch jugendgefährdende oder pornografische Inhalte enthalten und weder Urheber- noch Markenrechte Dritter verletzen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, soweit er Verstöße gegen die vorgenannten Vorgaben feststellt, den Auftraggeber um die Überlassung rechtmäßigen Materials zu bitten. Kommt der Auftraggeber dieser Bitte innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht nach, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer in diesem Fall alle bis dahin entstandenen Kosten für die Erstellung des Werkes zu ersetzen.

Weiterhin ist der Auftraggeber für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die Verfügbarkeit kompetenter Mitarbeiter sowie ausreichende Rechnerkapazitäten.

Erfolgte Korrekturen, Einwände und Abnahmen des Auftraggebers erfolgen grundsätzlich zeitnah in Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder Brief), es sei denn, anderes wurde zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart.

Der Auftraggeber wird die erbrachte Leistung unverzüglich abnehmen, sobald der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

Der Auftraggeber darf eine Abnahme nicht aus rein gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigern.

6. Fremdleistungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer vom Auftraggeber im Innenverhältnis von allen Verbindlichkeiten freigestellt, die sich aus dem jeweiligen Vertrag ergeben. Das gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. Die durch Fremdleistung entstandenen Kosten sind dem Auftragnehmer zu erstatten.

In dem Fall, dass der Auftragnehmer die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bestellt, entfällt auf die Kosten für die Fremdleistungen ein branchenüblicher Zuschlag.

Insbesondere Produktions-, Montage- und Druckzeiten können je nach Anbieter variieren. Mehr- oder Minderlieferungen durch Fremdleister sind möglich und variieren ebenfalls.

Gegebenenfalls entstandene Zusatz-/Mehrkosten bei Fremdleistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.

7. Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Ist der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, nimmt er die gebotene Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

Abgabe-/Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Kommt der Auftraggeber seinen erforderlichen (wie z. B. unter Pkt. 5 genannt) oder vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen aufgrund von:

  • Veränderungen der Kundenanforderungen,
  • unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung, sofern sie dem Auftragnehmer nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten oder
  • Problemen mit Produkten Dritter

verlängert sich der Liefer- bzw. Leistungstermin entsprechend.
Für den Fall, dass durch die oben genannten Verzögerungen Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu vergüten.

Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Falls die Nachfrist erfolglos abläuft, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Betriebsstörungen beim Auftragnehmer oder auch im Betrieb des Fremddienstleisters, insbesondere Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.

Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB an den vom Auftraggeber gelieferten Dateien, Unterlagen und sonstigen Leistungsteilen zu.

8. Vertragsdauer, Kündigung

Ein geschlossenes Vertragsverhältnis endet je nach Einzelfall entweder mit Fertigstellung bzw. Übergabe/Abnahme oder wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Jede Kündigungserklärung bedarf der Schriftform.

Teilkündigungen sind nicht zulässig, wenn zwischen den Parteien nicht etwas anderes vertraglich vereinbart wurde.

Vertragsverhältnisse, welche zeitlich unbegrenzt abgeschlossen wurden, können von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.

Kündigt der Auftragnehmer aus einem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, besteht für den Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Den Parteien bleibt vorbehalten, niedrigere bzw. höhere ersparte Aufwendungen nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
So kann der Auftragnehmer das Auftragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Auftraggeber insolvent ist oder seinen Verpflichtungen zur Leistung von Anzahlungs- und Abschlagszahlungen nicht nachkommt.

9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers mit den Forderungen des Auftragnehmers ist nur möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen, es sei denn, zwischen den Parteien wurde eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen.
Falls der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, behält sich der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an den von ihm erbrachten Leistungen bzw. eine (vorübergehende) Einstellung der laufenden von ihm zu erbringenden Leistungen oder auch Sperrung des Webseitenzugriffs vor.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Entwürfe, Muster, Reinzeichnungen, Webdesign und Programmierungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers nicht verändert werden.
Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
Bei einem Verstoß hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Sofern keine Vergütung vereinbart wurde, entfällt für die oben genannten Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro netto.

An Liefergegenständen behält sich der Auftragnehmer das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung vor.

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber nach Erwerb die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache sowie zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht übertragen sowie das Recht der Zugänglichmachung (§ 19 UrHG) eingeräumt.
Erbringt der Auftragnehmer Leistungen zur Gestaltung einer Internetpräsenz des Auftraggebers, so ist der Nutzungszweck der Webseite und/oder von deren Bestandteilen auf die ausschließliche Verwendung im Internet beschränkt.
Erbringt der Auftragnehmer Leistungen im Bereich Grafik und Design für Print- bzw. Kommunikationsmittel, so erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der Leistungen – unter Berücksichtigung der Rechte Dritter (sprich: fremdes Lizenzmaterial) bzw. weiterer Ansprüche wie z. B. für die Nutzung von Fotomotiven – das Recht, die Materialien beliebig weiter zu nutzen.

Der Auftragnehmer kann für die Webseiten und Print- bzw. Kommunikationsmittel fremdes Lizenzmaterial (Rechte Dritter) in Anspruch nehmen, das dem Auftraggeber nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden kann. Dies kann u. a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. In einem solchen Fall bemüht sich der Auftragnehmer, ähnliches Material zu verwenden, wenn möglich.
Die Kosten für fremdes Lizenzmaterial werden (inklusive eines Service-Aufschlages) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, es sei denn, der Auftraggeber begleicht die Abrechnung des Lizenzgebers.
Der Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Webseite und erstellten Print- bzw. Kommunikationsmitteln nutzen. Wird der Auftragnehmer vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Auftraggeber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, jede bekannt gewordene unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials dem jeweils anderen mitzuteilen.

Originale Entwürfe, Reinzeichnungen oder Musterexemplare sind dem Auftragnehmer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die (z. B. zur Wiederherstellung) anfallenden Kosten zu erstatten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den Auftragnehmer bleibt davon unberührt.

Jede erneute Nutzung der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und ist honorarpflichtig. Dies gilt auch für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen.

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Designleistungen ist der Auftragnehmer als Urheber zu nennen. Bei Verletzungen des Rechts auf Namensnennung durch den Auftraggeber hat dieser eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Das Recht des Auftragnehmers auf eine konkrete Schadensberechnung und Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt davon unberührt.

Möchte der Auftraggeber in Bezug auf die Designleistungen oder sonstige Arbeiten des Auftragnehmers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf es dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen begründen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, kein Miturheberrecht.

11. Herausgabe von Daten

Da der Auftragnehmer grundsätzlich nicht dazu verpflichtet ist, muss die Herausgabe seiner Daten an den Auftraggeber schriftlich vereinbart und gesondert vergütet werden.

Stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Daten zur Verfügung, dürfen diese nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden.
Gefahren und Kosten des Transports (online und offline) trägt grundsätzlich der Auftraggeber.

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Mängel an Daten/-trägern. Bei Fehlern, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstanden sind, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

12. Haftung und Gewährleistung

12.1. Allgemeines
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Das gilt auch für Schäden, die aus positiven Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen resultieren. Die Haftung wird in der Höhe des einmaligen Ertrages des Auftragnehmers, welcher sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt, beschränkt.

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Lieferung bzw. Übergabe beginnt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt bzw. Übergabe und Abnahme der Webseite innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und etwaige Mängel gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erstellen des Werkes, versteckte Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erkennen des Mangels schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen – spätestens jedoch zwei Jahre nach Lieferung/Übergabe des Werkes an den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Auftragnehmer erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei seiner Tätigkeit bekannt werden.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl er diesem Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
Hält der Auftragnehmer für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person oder Institution für notwendig, so trägt nach Absprache mit dem Auftragnehmer die Kosten hierfür der Auftraggeber.

12.2. Print- bzw. Kommunikationsmittel
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bildern etc. Es entfällt jede Haftung für den Auftragnehmer.

Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet der Auftragnehmer nicht.

Sollte der Auftraggeber entgegen der in Pkt. 5 Absatz 2 Satz 1 genannten Versicherung nicht zur Verwendung der gelieferten Inhalte/Leistungsteile berechtigt oder diese nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die vom Kunden gestellten Inhalte. Sämtliche Zulieferungen durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Fremdleistungen und Arbeitsergebnisse Dritter, die auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters beauftragt werden.

Die Freigabe von Produktion, Veröffentlichung oder Verwertung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Auftragnehmer, ist dieser von der Haftung freigestellt.

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Der Auftragnehmer ist in einem solchen Fall von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder durchsetzbar sind.

12.3. Web
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
Eine unerhebliche Minderung bleibt hier außer Betracht.

Der Auftragnehmer leistet für Mängel zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

Treten Mängel auf, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten, haftet der Auftragnehmer dafür nicht und die Gewährleistung entfällt. Dies betrifft insbesondere zukünftige Software-Aktualisierungen der Webseite oder des Webservers, die mit der verwendeten Programmierung nicht kompatibel sind. Die Gewährleistung und Haftung entfallen ebenso im Falle von durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte vorgenommene Änderungen von Elementen oder Zusatzeinrichtungen, vor allem im Design und der Programmierung.

13. Gestaltungsfreiheit

Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die anfallenden Mehrkosten zu tragen.

Änderungen von Entwürfen, Reinzeichnungen oder sonstigen Werkleistungen, die Erstellung und Vorlage weiterer Entwürfe, sowie andere Zusatzleistungen wie Manuskriptstudium oder Produktionsüberwachung werden nach Aufwand gesondert berechnet.

14. Besondere Bestimmungen Internet, webbasierte Softwarelösungen

Der Auftragnehmer erstellt den Internetauftritt so, dass er nach dem gegenwärtigen Stand der Technik und auf den üblichen Browsern – in den zum Zeitpunkt der Erstellung jeweils aktuellen Versionen – zügig und vollständig aufgebaut wird.
Er haftet nicht dafür, dass der Internetauftritt bei technischen Veränderungen jeglicher Art einwandfrei aufgebaut wird. Dies gilt auch für ältere und zukünftige Browserversionen. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet der Auftragnehmer nicht dafür, dass der Internetauftritt auch auf älteren und zukünftigen Browsern oder unter zukünftiger Serversoftware einwandfrei funktioniert. Insbesondere haftet er nicht für Schäden, die Kunden des Auftraggebers bzw. Nutzers infolge veralteter Technik geltend machen könnten.

Mit der Werksabnahme übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für den Internetauftritt sowie die Haftung für die Richtigkeit von Text, Bild etc. Dies gilt vor allem für den Einsatz von Content-Management-Systemen, bei denen seitens des Auftraggebers zwingend sicherzustellen ist, dass sie stets in der aktuellsten Version (inklusive verfügbarer Sicherheitsupdates) verwendet werden.

Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen bzw. webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt. Die Kosten für eine einmalige Einrichtung werden zusätzlich erhoben.
Für die Wiedereinstellung werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich erhoben.

Die vom Auftraggeber (oder von ihm beauftragten externen Partnern) gelieferten Texte, Bilder, weiteren Inhalte sowie Links auf Internetseiten dürfen keine Warenzeichen, Patente oder andere Rechte Dritter verletzen. Für eventuell entstandene Schäden haftet der Auftraggeber.

Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation des Auftraggebers bzw. die Richtigkeit der Angaben auf seiner Webseite.

Für die vom Auftraggeber gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Internetpräsentation entstanden sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung oder Haftung.

Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Verbreitung und/oder Speicherung von Glücksspielen sowie obszönem, pornographischem, bedrohlichem oder verleumderischem Material verwendet werden. Sofern der Auftraggeber den Verstoß zu vertreten hat, führt dieser zur Berechtigung des Auftragnehmers zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne jegliche Kostenerstattung an den Auftraggeber.

Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch den Auftragnehmer schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.

15. Geheimhaltungspflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.
Die oben genannten Unterlassungsverpflichtungen gelten für alle Mitarbeiter/innen und Kooperationspartner des Auftragnehmers.

Die entsprechenden Verpflichtungen betreffen den Auftraggeber ebenfalls in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers, was insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase bzw. Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte gilt.

16. Eigenwerbung

Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, seine Wort-Bild-Marke im Impressum der Webseite des Auftraggebers einzubinden und diese mit der Webseite des Auftragnehmers zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Vorlagen des Auftraggebers beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Webseite des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: 13.08.2020

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